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   BVerwG, 24.10.1996 - 1 B 180.96   

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https://dejure.org/1996,1974
BVerwG, 24.10.1996 - 1 B 180.96 (https://dejure.org/1996,1974)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1996 - 1 B 180.96 (https://dejure.org/1996,1974)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 (https://dejure.org/1996,1974)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung in Hinblick auf Auslegungsfragen zum Merkmal "besondere Härte" im Sinne des § 20 Abs. 4 Nr. 2 Ausländergesetz (AuslG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 20 Abs. 4 Nr. 2
    Ausländerrecht - Voraussetzungen für das Eingreifen der Härteklausel des § 20 Abs. 4 Nr. 2 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 181.93

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 1 B 180.96
    Der Senat hat im Beschluß vom 24. Januar 1994 - BVerwG 1 B 181.93 - (Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 1) ausgeführt, die Härteklausel des § 20 Abs. 4 Nr. 2 AuslG erfordere u.a. die Prüfung, ob nach den Gegebenheiten des Einzelfalls das Interesse des minderjährigen Kindes und des im Bundesgebiet lebenden Elternteils an einem Zusammenleben im Bundesgebiet deswegen vorrangig sei, weil sich die Lebensumstände wesentlich geändert hätten, die das Verbleiben des Kindes im Heimatland bisher ermöglicht hätten, und weil dem Elternteil eine Rückkehr in das Heimatland gegenwärtig nicht zumutbar sei.

    Zudem scheidet eine rechtsgrundsätzliche Klärung derartiger Fragen aus, weil sich nur im Hinblick auf den jeweiligen Einzelfall entscheiden läßt, ob eine besondere Härte im Sinne von § 20 Abs. 4 Nr. 2 AuslG vorliegt (Senatsbeschluß vom 24. Januar 1994 a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - UA S. 13).

  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 1 B 180.96
    Zudem scheidet eine rechtsgrundsätzliche Klärung derartiger Fragen aus, weil sich nur im Hinblick auf den jeweiligen Einzelfall entscheiden läßt, ob eine besondere Härte im Sinne von § 20 Abs. 4 Nr. 2 AuslG vorliegt (Senatsbeschluß vom 24. Januar 1994 a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - UA S. 13).
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Nach den Ausführungen zu § 20 Abs. 3 Satz 1 AuslG ergibt sich dies bereits daraus, daß der Vater des Klägers in der Türkei als Betreuungsperson für den Kläger zur Verfügung gestanden hat (zu den Voraussetzungen der Härteklausel im einzelnen vgl. Beschluß vom 24. Januar 1994 - BVerwG 1 B 181.93 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 1, Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - a.a.O. sowie Beschluß vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 1 B 180.96 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 11 B 16.16

    Ausländerrecht: Kindernachzug nach Vollendung des 16. Lebensjahres; Beherrschen

    Grundvoraussetzung für die Annahme einer besonderen Härte ist demzufolge der Eintritt eines Umstands, den der Elternteil bei seiner früheren Entscheidung, das Kind nicht nach Deutschland nachzuholen, nicht in Rechnung stellen konnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 24. Januar 1994 - 1 B 181/93 -, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 12 B 18.19

    Familiennachzug; Kindernachzug; Antragstellung; Vorsprachetermin;

    Grundvoraussetzung für die Annahme einer besonderen Härte ist demzufolge der Eintritt eines Umstands, den der Elternteil bei seiner früheren Entscheidung, das Kind nicht nach Deutschland nachzuholen, nicht in Rechnung stellen konnten (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. August 2008, a.a.O., Rn. 31 und vom 18. November 1997 - 1 C 22.96 - InfAuslR 1998, 161, juris Rn. 32; Beschlüsse vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 -, juris Rn. 5 und vom 24. Januar 1994 - 1 B 181.93 -, juris Rn. 3).
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